Strafverteidigungen und Gutachten
 
 
Strafverteidiger 
 
Ich bin als Strafverteidiger nach § 138 Abs. 1 StPO) als Pflicht- und Wahlverteidiger in kleineren und größeren Strafverfahren tätig. Dazu gehören folgende Aufgaben und Tätigkeiten:
* Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens (z.B. Opfer von Polizeigewalt)
* Vertretung von Nebenklägern im Strafverfahren
* Vertretung bei polizeilichen Ermittlungen gegen die eigene Person
* Vertretung vor Gericht im Rahmen von Strafprozessen
* Vertretung bei (vorzeitigen) Entlassungen aus Strafvollzug oder Sicherungsverwahrung
Um diese Aufgaben fundiert im Interesse der Mandant*innen wahrnehmen zu können, arbeite ich je nach Bedarf mit Rechtsanwält*innen, Mediziner*innen, Psychiater*innen, Psycholog*innen sowie Wissenschaftskolleg*innen aus verschiedenen Bereichen zusammen.
Schwerpunkte der Tätigkeit: Analyse und Bewertung von polizeilichen Ermittlungen; Aussagenanalysen; Bewertung von polizeilichen Einsatzmaßnahmen
 
Ausgewählte bisherige Verfahren (mit Nachweisen):
* Loveparade-Verfahren (Vertretung des Vaters einer getöteten Studentin im Rahmen der Nebenklage über den gesamten Zeitraum von neun Jahren von dem Ereignis bis zum Abschluss des Strafverfahrens)
* Verfassungsbeschwerde (erfolgreich) gegen Eintragungen im deutsche Strafregister von unrechtmäßigen Verurteilungen von Fußballfans durch spanische Gerichte ("Sevilla-Verfahren")
* Anzeige und Klageerzwingungsverfahren im Zusammenhang mit Polizeigewalt beim Filmen eines Polizeieinsatzes
* Vertretung der Hinterbliebenen nach tödlichen Polizeimaßnahmen
* Vertretung von Opfern von Polizeigewalt
 
 
Gutachten
 
Auch hier arbeite ich mit Vertreter*innen den o.gen. Wissenschaftsdisziplinen zusammen. Konkret sind folgende Gutachten möglich:
* Prognosegutachten (z.B. im Zusammenhang mit der Verhängung von Sicherungsverwahrung oder der (vorzeitigen) Entlassung als dem Vollzug (wissenschaftliche Aufsätze dazu finden sich unter "Veröffentlichungen" auf dieser Website
* Metagutachten: Überprüfung von vorliegenden Sachverständigengutachten (z.B. Prognosegutachten)
* Sachverständigengutachten zu polizeilichen Maßnahmen (für Privatpersonen, z.B. zur Frage, ob polizeiliche Ermittlungen vollständig und umfassend durchgeführt wurden) oder Untersuchungsausschüsse)
Bei Interesse an einer Beratung oder Vertretung kontaktieren sie mich bitte per e-Mail unter strafverteidiger(at)thomasfeltes.de oder per Telefon unter +49 (0) 173 3170807.